ab der 2. Schulwoche

Einverständniserklärung: Recht am Bild

Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch darf selbst darüber bestimmen, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihr Einverständnis, ggfs. entstehende Fotos im Zusammenhang von Schulveranstaltungen mit Ihnen auf unserer Homepage, in Presseberichten oder Flyern veröffentlichen zu dürfen.

Selbstverständlich können Sie diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.

Ihr Klassenlehrer wird Ihnen einen Vordruck aushändigen, mit der bitte zu unterschreiben, bzw. bei minderjährigen von Ihren Erziehungsberechtigten unterschreiben zu lassen. Vielleicht bringen Sie ja schon ein ausgefülltes Exemplar zur Einschulung mit?

Einverstaendniserklaerung  Recht am Bild

Schulstatistik

Rahmen der amtlichen Schulstatistik müssen für alle Schüler/innen an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg Daten zum Migrationshintergrund erhoben werden.

Die Weitergabe der Daten an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form.

Der Erhebungsbogen wird vom Klassenlehrer in der Klassenakte aufbewahrt und für die amtlichen Schulstatistiken auch in den Folgeschuljahren verwendet.

Migrationshintergrund

Klassensprecherwahl

Ab der 2. Schulwochen soll die Klassensprecherwahl stattfinden, damit die SMV zu einem ersten Treffen einladen kann.

Zu den Verbindungslehrkräften